Leistungen
Prüfung des Brandschutzes

  • Prüfung des Brandschutzes hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen der BauO NRW und Ausstellungen von Bescheinigung nach § 16 Absatz 1 SV-VO über die Prüfung des Brandschutzes
  • Fachbauleitung während der Bauausführung 
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